Gesetz und Politik

Gesetz und Politik1

 

Es wird eine vorläufige Trennung von Gesetz und Politik vorgenommen. Gesetze werden als Grundlage jeder menschlichen Gesellschaft bestimmt, die wissenschaftlich (jedoch mit einer veränderten Wissenschaft) begründet werden müssen im Sinne der transzendentalen Voraussetzungen der menschlichen Entwicklung und Sozialität. Gesetze sind keine politischen Phänomene und demnach auch nicht zustimmungsbedürftig, sondern bilden die conditio sine qua non der positiven politischen gemeinsamen Zielsetzungen, die im wesentlichen basisdemokratisch zustande kommen müssen. Religion und Kultur haben keinen Platz in Gesetzen, obwohl sie mit konstitutiv sind für die Ausbildung von Persönlichkeit.

Es wurden bisher vier Formcharakteristika bestimmt: Freiheit, Verbindlichkeit, Regelhaftigkeit und gegenseitige Fürsorge, Charakteristika eines jeden sozialen Gesetzes. Inhaltlich werden Gesetze durch die Grundlagen der Konfliktlösungstheorie bestimmt.